Heimspeicher-Wirtschaftlichkeit 2026 — die ehrliche Amortisationsrechnung
"Zehn Jahre" steht in jedem Angebot, gilt aber für kaum jemanden. Was die Amortisation eines Heimspeichers wirklich bestimmt — jetzt, wo der Satz für neue Anlagen seit 2024 jedes Halbjahr niedriger liegt — und wie Sie sie für Ihren eigenen Fall rechnen, statt sie zu glauben.
Fragen Sie drei Anbieter nach der Amortisationszeit desselben Heimspeichers, und Sie bekommen drei Zahlen zwischen sieben und fünfzehn Jahren. Keiner von ihnen lügt — sie rechnen nur mit unterschiedlichen Annahmen, und die Annahme, die Sie nicht sehen, entscheidet das Ergebnis. Weil die Einspeisevergütung für neue Anlagen seit 2024 halbjährlich gesunken ist, wird dieser Unterschied größer, nicht kleiner.
Warum es die eine Amortisationszeit nicht gibt
Ein Heimspeicher verdient sich über einen einzigen Hebel: die Differenz zwischen Ihrem Arbeitspreis für den Netzbezug — der steht auf Ihrer eigenen Rechnung — und dem, was Sie für die Einspeisung bekommen. Das zweite ist keine Schätzung: für Anlagen bis 10 kW auf Gebäuden liegt der anzulegende Wert bei Teileinspeisung bei 7,70 Cent je Kilowattstunde, für Inbetriebnahmen vom 1. August 2026 bis zum 31. Dezember 2026. Dieser Satz bleibt Ihrer Anlage: er richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und wird 20 Jahre lang gezahlt. Jede Kilowattstunde, die der Speicher vom günstigen Einspeisen ins teure Selbstnutzen verschiebt, ist diese Differenz wert. Wie groß dieser Hebel bei Ihnen ausfällt, hängt vollständig davon ab, wann und wie Sie verbrauchen — nicht vom Datenblatt des Speichers.
- Ihre Eigenverbrauchsquote ohne Speicher — wer schon tagsüber viel verbraucht, hebt weniger; wer vor allem abends verbraucht, holt mehr aus dem Speicher.
- Der Abstand zwischen Strompreis und Einspeisevergütung — bei neuen Anlagen wuchs er mit jeder Degressionsstufe, und genau das macht Eigenverbrauch attraktiver als Einspeisen.
- Ein dynamischer Tarif — mit ihm kann der Speicher zusätzlich günstige Netzstunden laden und teure Stunden überbrücken, was die Rechnung spürbar verkürzt.
- Künftige Verbraucher — eine Wärmepumpe oder ein E-Auto verändern Ihr Lastprofil so stark, dass eine heutige Amortisationszeit in drei Jahren nicht mehr stimmt.
Keine dieser vier Größen steht im Angebot. Deshalb ist jede Broschürenzahl ein Mittelwert über Haushalte, die Ihnen weder ähneln noch existieren. Die einzige ehrliche Amortisationszeit ist die, die Sie mit Ihren eigenen Zahlen rechnen.
Die Rechnung, die stimmt
Beginnen Sie nicht beim Speicherpreis, sondern bei Ihrem Jahresverbrauch und Ihrem Verbrauchszeitpunkt. Rechnen Sie aus, wie viel Ihres Solarstroms Sie heute schon selbst nutzen und wie viel ein Speicher dazu beiträgt — bewertet mit der Einspeisevergütung Ihrer eigenen Anlage und mit dem Arbeitspreis, den Sie für die kommenden Jahre erwarten.
- Nehmen Sie Ihren tatsächlichen Jahresverbrauch und Ihre Erzeugung, keine Schätzung pro Quadratmeter Dach.
- Rechnen Sie mit dem Satz Ihrer eigenen Anlage, nicht mit dem gerade veröffentlichten — der Fördersatz richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Wer Solaranlage und Speicher erst plant, braucht den Satz, der bei seiner Inbetriebnahme gilt, und der steht für Inbetriebnahmen ab dem 1. Januar 2027 heute noch nicht fest.
- Setzen Sie Stunden mit negativem Spotmarktpreis auf null Einspeisevergütung an, sobald ein intelligentes Messsystem verbaut ist — § 51 EEG. Genau in diesen Stunden ist eine selbst genutzte Kilowattstunde nicht die Differenz wert, sondern Ihren vollen Arbeitspreis.
- Tun Sie es zweimal: einmal mit den heutigen Strompreisen, einmal mit einem pessimistischen Szenario. Kommt der Speicher in beiden Fällen heraus, ist es eine gute Entscheidung.
Eine Amortisationszeit aus der Broschüre ist eine Wette mit fremden Annahmen. Eine, die Sie selbst rechnen, ist eine Entscheidung.
Der Kunde, der in fünf Jahren noch zufrieden ist, ist nicht der mit dem niedrigsten Preis, sondern der, dem vorab eine Rechnung vorlag, die auf sein eigenes Haus passte. Für Fachbetriebe ist das keine Zusatzarbeit — es ist der Unterschied zwischen einem Preisvergleicher und einem Kunden, der unterschreibt.
Was ich hier nicht behaupte
Ich nenne keinen Strompreis. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht selbst keine Kopfzahl für den Haushaltsendpreis, sondern verweist auf Vergleichsportale und SMARD — nehmen Sie also den Arbeitspreis von Ihrer eigenen Rechnung und nicht einen Cent-Bereich aus einem Text wie diesem. Die 7,70 Cent für Teileinspeisung bis 10 kW habe ich am 1. September 2026 bei der Bundesnetzagentur nachgelesen, am 24. September 2026 erneut und zuletzt am 6. Oktober 2026. Für Inbetriebnahmen nach dem 31. Dezember 2026 nenne ich keinen Satz und keine Degressionsstufe: Die Bundesnetzagentur schreibt, das EEG 2023 sei bis zu diesem Tag anwendbar, und eine Nachfolgeregelung befinde sich in der parlamentarischen Beratung. Diese Nachfolgeregelung ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 21/7867. Der Bundestag hat ihn am 24. September 2026 in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Ein Entwurf ist kein Gesetz, deshalb zitiere ich keine Sätze daraus.
Zur zwanzigjährigen Zahlungsdauer: § 51a EEG verlängert sie um die Zeit, in der der anzulegende Wert nach § 51 auf null stand. Für Solaranlagen wird diese Zeit halbiert und über eine Monatstabelle in sogenannte Volllastviertelstunden umgerechnet. Wie viele Tage das für Ihre Anlage ergibt, rechne ich nicht vor — das hängt davon ab, wie viele Nullstunden tatsächlich anfallen.
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